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Fahrzeugbegutachtung innerhalb der Europäischen Union

Begutachtungen außerhalb Deutschlands können nach vorheriger Abstimmung durchgeführt werden. Ob ein Einsatz sinnvoll und organisatorisch möglich ist, hängt von Fahrzeugstandort, Aufgabenstellung, Sprache, Unterlagen und gewünschter Verwendung der Dokumentation ab.

Mögliche Anlässe

  • Schaden während einer Reise
  • Fahrzeugkauf im europäischen Ausland
  • Wohnmobil an einem ausländischen Standort
  • Schaden an einem Sonderfahrzeug
  • Technische Dokumentation vor Rücktransport oder Reparatur
  • Begutachtung bei einem ausländischen Händler oder Reparaturbetrieb

Was vorab geklärt werden muss

  • Genauer Fahrzeugstandort
  • Land und Sprache
  • Fahrzeugart
  • Art des Schadens oder Auftrags
  • Vorhandene Dokumente
  • Zugänglichkeit des Fahrzeugs
  • Ansprechpartner vor Ort
  • Gewünschte Sprache des Berichts
  • Organisatorischer und zeitlicher Rahmen

Keine pauschale Anerkennung versprechen

Die technische Begutachtung und die spätere rechtliche oder versicherungsbezogene Verwendung der Unterlagen sind voneinander zu unterscheiden. Eine pauschale Anerkennung durch Behörden, Versicherungen oder Gerichte eines bestimmten Landes wird nicht zugesagt.

Kontaktaufnahme

Für die Abstimmung eines Einsatzes innerhalb der EU erreichen Sie das Sachverständigenbüro telefonisch oder per E-Mail.